Regionalausstellung der Feldjäger in Hilden

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Mehr als nur ein Leitspruch für den Feldjäger der Bundeswehr

Suum Cuique

Im Rahmen der historischen Bildung für eine werteorientierte Traditionspflege des heutigen Aufgabenbereiches Feldjägerwesen der Bundeswehr ist es von hervorzuhebender Relevanz, Wissen um die historischen Hintergründe und Zusammenhänge zu vermitteln. Historische Bildung gibt so Orientierung für das Denken und Handeln, schärft durch die Auseinandersetzung mit der Geschichte das Urteilsvermögen und eröffnet die Fähigkeit, angeeignetes Wissen über historische Prozesse auf neue Anforderungen sowie aktuelles Geschehen sachgerecht übertragen zu können.

Ein besonderes Augenmerk ist hierbei auf das Truppengattungsabzeichen mit dem nachempfundenen Gardestern des preußischen Hohen Ordens vom Schwarzen Adler und der darin verwendeten Inschrift „Suum Cuique“ zu legen.

1846 wurde dem berittenen Feldjägerkorps der preußischen Armee der Hohe Orden vom Schwarzen Adler als äußerliches Erkennungsmerkmal der Zugehörigkeit zur königlichen Garde verliehen und der Stern wurde fortan auf den Satteldecken, Helmen und Kartuschen getragen.

Somit wurde das berittene Feldjägerkorps mit diesem Bekenntnis zu einem Rechtsgrundsatz geehrt, das ab dem 18. Jahrhundert als „Wahlspruch“ Preußens verwendet wurde und dem Hohen Orden vom Schwarzen Adler als identitätsstiftendes Motiv diente, indem der preußische König Friedrich I. 1701 in den Ordensstatuten definierte: „[Der] Endzweck Unseres Reiches und Ordens [ist es], Recht und Gerechtigkeit zu üben, und jedweden das Seine zu geben“. Zu diesem Zweck habe man im Orden über dem Kopf des Adlers „Unsern gewöhnlichen Wahlspruch: Suum Cuique zur Ueberschrift verordnet“.

Historisch lässt sich „Suum Cuique“ als klassische Gerechtigkeitsformel mit Wurzeln verstehen, die bis in die Antike zurückgreifen und Gültigkeit für die europäische Rechtspflege bzw. das Rechtswesen bis in die Gegenwart haben.

Hierbei sollten die Rechte des Individuums gegenüber dem Staat hervorgehoben und zur allgemeingültigen Maxime für die Rechtsprechung definiert werden. Dieser rechtsphilosophische Gerechtigkeitsgrundsatz hat insbesondere für die Feldjäger der Bundeswehr eine sinnstiftende Bedeutung und dient als Anspruch und Pflicht, um vor allem im Kontext des Prinzips der Rechtstaatlichkeit den tagtäglichen Herausforderungen im Dienst mit einem wertegebundenen Verhalten im Sinne von Gerechtigkeit und Wertschätzung für den Einzelnen zu begegnen.

In diesem Sinn verstehen wir Feldjäger den Leitspruch „Suum Cuique“ als Handlungsmaxime für unsere Aufgabenwahrnehmung, bei der jeder Soldatin und jedem Soldaten der deutschen Streitkräfte „das ihm zustehende Recht, unabhängig von der Person gebührt“. Diese Handlungsmaxime findet sich auch in der freiheitlich-demokratischen Grundordnung wieder und dient jedem Feldjäger als historische Herleitung und Orientierungswissen, welches für demokratisches Wertebewusstsein und Verfassungstreue notwendig ist.

Es bleibt festzuhalten, dass durch den ersten Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland, Theodor Heuss, den Feldjägern der Bundeswehr – nachdem am 6. Oktober 1955 durch General Heusinger in Andernach die erste Militärpolizei-Lehrkompanie aufgestellt wurde – das Truppengattungsabzeichen eines stilisierten preußischen Gardesterns in deutlicher Abgrenzung zu den Feldjägern der Wehrmacht und der Feldgendarmerie im Dritten Reich zuerkannt wurde. Dies ist für die Feldjäger der Bundeswehr in der Vergangenheit, der Gegenwart und der Zukunft das einschlägige traditionsbegründende historische Momentum. Damit knüpft die Feldjägertruppe unmittelbar an die altpreußische Überlieferung an und nutzt

im Sinne einer Pflege des Brauchtums keine Symbolik als Erkennungszeichen, die Verwendung im Dritten Reich gefunden hat.

Es gibt keinen Hinweis, dass es im Dritten Reich zu einer politischen Instrumentalisierung des Gardesterns oder der klassischen lateinischen Inschrift „Suum Cuique“ gekommen ist, so dass sowohl der preußische Gardestern als auch die Inschrift den Richtlinien zum Traditionsverständnis und zur Traditionspflege der Bundeswehr entsprechen.

Ab 1955 trugen Feldjäger einen stilisierten preußischen Gardestern, der jedoch 6-zackig war und bis zur Einführung der Kragenspiegel 1956 am Revers des Uniformrocks getragen wurde. Datiert auf den 14.02.1956 stellt der Bundespräsident zur Gestaltung der Uniformen fest: „Die Kennzeichnung der Waffengattungen durch besondere Abzeichen gehört nun einmal nicht in die deutsche Tradition und wird vermutlich weder bei Soldaten noch bei der Bevölkerung Anklang finden. Meines Wissens trugen solche Abzeichen bisher nur die Totenkopfverbände, die nicht das Vorbild für die Gestaltung der neuen deutschen Uniform abgegeben sollten.“ Somit forderte der erste Bundespräsident mit Bedacht eine bewusste Abgrenzung zum Dritten Reich in der Symbolik der Waffengattungs-, bzw. Truppengattungsabzeichen ein.

Bis zur Einführung des Baretts in der Bundeswehr wurde kein Gardestern durch Feldjäger an Uniformteilen getragen.

Seit 1963 wurde der Gardestern als historische Nachbildung einheitlich für alle Feldjägertruppenteile und -dienststellen per Regelung durch den Inspizienten der Feldjägertruppe, Oberst Ballhorn, zusammen mit den Erläuterungen des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes als Truppengattungsabzeichen befohlen.

Die ab 1971 eingeführten Truppengattungsabzeichen waren von Beginn an den aktuellen bereits sehr ähnlich, aber erst zu Beginn der 1980er Jahre erhielt der Eichenlaubkranz des Barettabzeichens die schwarz-rot-goldene Flagge, die noch heute in der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten gefordert wird. Seit der Einführung des Baretts als Kopfbedeckung im Heer im Jahr 1980 tragen die Feldjäger den Gardestern, der weitestgehend identisch mit dem Hohen Orden vom Schwarzen Adler ist, auch als Barettabzeichen.

Die Bedeutung des Verbandsabzeichens der Feldjäger der Bundeswehr steht damit ausdrücklich nicht in einem Zusammenhang zur nationalsozialistischen Ideologie, sondern ist ein wichtiges und wertegebundenes Identifikationssymbol der Truppengattung.